Großartige Nachrichten für Brautpaare 2023

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Hochzeit 2022 feiern mit Corona?
Großartige neue Nachrichten für Brautpaare

Endlich können die Heiratswilligen Ihre Hochzeit planen und erleben. Die Vorschriften wegen Corona-Virus werden immer mehr gelockert. Jedoch ein einige Regeln müsst Ihr aus Sicherheitsgründen schon noch beachten.

Standesamtliche Trauung

Zu diesem Thema kommen täglich viele Anfragen, deshalb möchten wir Ihnen als Hilfestellung hierzu folgende allgemeine Informationen geben:
Die Festlegung, wie viele Personen bei standesamtlichen Trauungen anwesend sein können bzw. dürfen sowie die in diesem Rahmen notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen stellen nach Meinung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten Entscheidungen dar, die das jeweilige Standesamt bzw. dessen jeweiliger Dienstherr zu treffen hat. Auf Grund der vor Ort herrschenden unterschiedlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten sollten sich diese Festlegungen zum Infektionsschutz nicht an pauschalen Vorgaben orientieren, sondern vor allem an der Größe des Trausaales, der Situation beim Zugang und beim Ausgang zum Trausaal und der Anzahl der Trauungen, die regelmäßig hintereinander durchgeführt werden.

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Jedes Standesamt hat ein eigenes Infektionsschutzkonzept entwickelt, in dem festgelegt wird, wie viele Personen bei Trauungen aus Gründen des Infektionsschutzes anwesend sein können. Dies sollte sich wie oben erwähnt vor allem nach der jeweiligen Raumgröße der Trausäle, der Anzahl der nacheinander durchzuführenden Trauungen sowie der Situation beim Eingang und Ausgang zu dem jeweiligen Trausaal richten. Orientierung für die zulässige Anzahl von Personen sollte auch der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen sein.

Unser Tipp: Informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Standesamt, am besten am  Wohnort, über den genauen Ablauf.

Quelle: www.standesbeamte-bayern.de

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 Corona-Regeln für Hochzeiten in Bayern

Das Coronavirus hat so manchem Brautpaar die Planung für ihre Feierlichkeiten durcheinandergewirbelt. Seit Anfang des Monats darf wieder gefeiert werden – aber unter Hygieneauflagen. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten. Die Corona-Zahlen gehen deutlich zurück. Das freut unter anderem diejenigen, die schon länger auf ihre Hochzeit warten. Trotzdem muss am Tag der Trauung einiges beachtet werden.

Wie viele Personen sind bei der Hochzeitsfeier erlaubt?

Das ist eine knifflige Frage, denn die erlaubte Personenzahl richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz und kann zu regionalen Unterschieden in Bayern führen. In der 13. Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist das genau festgelegt: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 darf mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel gefeiert. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, sind 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 unter freiem Himmel erlaubt. Bei einer Inzidenz über 100 greift die Bundesnotbremse: Hochzeiten, wie auch Geburtstage, sind dann gar nicht erlaubt.

Laut einer Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums müssen alle Gäste nur bei einer Inzidenz über 50 einen negativen Corona-Test vorweisen. Unter 50 ist kein Test erforderlich. Während Genesene und geimpfte Personen nicht mitgezählt werden, werden Kinder unter 14 allerdings dazu gerechnet.‘

Bride and Groom Embrace on Wedding Day

Bride and Groom Embrace on Wedding Day. ProPhoto RGB.

Wann müssen Brautpaar und Gäste Masken tragen?

Im Standesamt gilt, was das jeweilige Standesamt anordnet. In der Kirche beim Traugottesdienst gilt hingegen für die Besucher und auch das Brautpaar FFP2-Maskenpflicht. Einzige Ausnahme: wenn der Gottesdienst unter freiem Himmel stattfindet – es sei denn, die Kirche hat andere individuelle Regeln.

Findet die Hochzeit in einem Restaurant statt, gilt für die Gäste und das Brautpaar FFP2-Maskenpflicht, solange sie nicht am Tisch sitzen. Findet die Feier als geschlossene Gesellschaft in einem eigenen Raum statt, kann unter Einhaltung des Mindestabstandes auf Masken verzichtet werden – auch wenn getanzt oder zwischen den Tischen hin- und hergewechselt wird. Es bleibt aber bei FFP2-Maskenpflicht, wenn sich die Gäste außerhalb des Raums bewegen – sprich im Eingangsbereich des Restaurants, auf dem Flur oder dem WC.

Gibt es ein Tanzverbot?

Tanzen oder die typischen Hochzeitsspiele sind erlaubt – auch ohne Einhaltung des Mindestabstands. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln so weit wie möglich einzuhalten.

Quelle: www.br.de

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